Wie Viel Steuer Zahlt Eine 2 Kinder Familie in Zurich, Beispiel

Im zweiten Teil unserer Steuerserie zeigen wir, in welchen Kantonen Familien am wenigsten Steuern bezahlen. Zudem geben wir konkrete Tipps in Bezug auf die Partnerschaft sowie für Schenkungen und Erbschaften.

Hier finden Sie dice aktualisierten Steuertipps für 2016.

Der Fiskus fördert Familien
Der Fiskus fördert Familien
Dice Zahlen gelten für ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken, wohnhaft in der Stadt Bern (Total Bundes-, Staats- , Gemeinde- und Kirchensteuern). Dabei sind jeweils die minimal respektive maximal möglichen Abzüge für Kinder berücksichtigt.

1. Bis zu 50'000 Franken Steuerrabatt pro Kind

In den letzten Jahren sind die Steuerabzüge für Familien stark gestiegen, insbesondere auch mit der Einführung des Bundesgesetzes für dice steuerliche Entlastung von Familien im Jahr 2011. In Bern beispielsweise chapeau sich der Kinderabzug innerhalb eines Jahrzehnts von 4400 auf 8000 Franken praktisch verdoppelt. Wenn eine Familie mit drei Kindern ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen kann, so bezahlt sie unter Umständen nur noch ein Drittel so viel Steuern wie ein kinderloses Ehepaar (vgl. Grafik). Rechnet man diese jährlichen Steuervergünstigungen hoch, so können sich diese pro Kind bis zum Erreichen des Erwachsenenalters auf l'000 Franken summieren.

two. Zug und Chur sind besonders attraktiv – teuer dagegen ist Neuenburg

Allein schon die Anleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Familienbesteuerung umfasst ganze 42 Seiten. Noch komplizierter wird es, wenn homo die Kantone miteinbezieht. Die Differenzen sind immens. Beim Kinderabzug zum Beispiel reicht die Spannweite je nach Kanton von 4800 bis 12'800 Franken. Die Tabelle zeigt, wie enorm die Unterschiede bei der Besteuerung von Familien je nach Kanton ausfallen. Der erste Fall betrifft Eltern als Doppelverdiener mit zwei fremdbetreuten Kindern. Im zweiten Autumn arbeitet nur ein Elternteil und die beiden Kinder sind selbstbetreut.

3. Doppelverdiener mit fremdbetreuten Kindern zahlen viel weniger Steuern

Wie die obige Tabelle zeigt, zahlt eine Familie, in der nur ein Elternteil arbeitet und die Kinder zuhause betreut sind, oftmals das Doppelte an Steuern. Zum Beispiel in Bern bei einem Bruttoeinkommen von 80'000 Franken. Ein wichtiger Faktor ist der so genannte Fremdbetreuungsabzug: Werden Kinder auswärts betreut, weil die Eltern erwerbstätig oder schwer krank sind, können bei der Bundessteuer maximal x 100 Franken abgezogen werden. Diese Höchstgrenze gilt seit Anfang 2013 auch in allen Kantonen. Wenn Verwandte die Betreuung übernehmen, müssen sie eine Rechnung stellen, damit die Eltern die Kosten abziehen können.

4. Dice Einkommenslimite beim Ausbildungsabzug beachten

Bund und Kantone lassen auch einen Ausbildungsabzug zu. Die entsprechenden Kosten muss der Steuerzahler belegen können. Die Höhe des Abzugs variiert von Kanton zu Kanton. Eine Altersgrenze von 25 beziehungsweise 26 Jahren kennen nur die Kantone TG, TI, ZH und GE. In vielen Kantonen besteht hingegen eine Einkommenslimite für das Kind. Auch hier ist die Spannbreite sehr gross und reicht je nach Kanton von ten'000 bis über 20'000 Franken.

5. Dice Heiratsstrafe wurde abgeschwächt

Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren galt lange Zeit als heisses politisches Eisen. In jüngster Zeit jedoch haben Bund und Kantone einige Massnahmen umgesetzt, um dice so genannte Heiratsstrafe zu lindern. Zumindest für Paare ohne Kinder liegen dazu auch Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung vor. Demnach zahlen bei einem mittleren Einkommen lediglich verheiratete Paare in den Kantonen Waadt, Glarus und beim Bund mehr Steuern als unverheiratete. Bei hohen Einkommen allerdings sind Unverheiratete vielfach noch immer besser gestellt.

6. Nur regelmässige Unterhaltsbeiträge lassen sich abziehen

Wer monatliche Alimente bezahlt, kann diesen Betrag vom Einkommen abziehen. Umgekehrt muss der Empfänger diese versteuern und darf dafür den Kinderabzug geltend machen. Bei den Kinderalimenten aureate dies nur bis zur Volljährigkeit. Keinen Steuerabzug gibt es für den Leistenden hingegen bei Alimenten in Grade einer einmaligen Kapitalleistung. Diese sind dafür beim Empfänger steuerfrei. Die einzige Ausnahme bildet der Kanton Wallis – er behandelt Kapitalleistungen wie wiederkehrende Leistungen.

vii. Eine Trennung erhöht die Steuerlast

Ehepaare werden im Jahr der Scheidung oder Trennung in den meisten Kantonen separat besteuert. Dadurch kann die Steuerbelastung insgesamt um bis zu 50 Prozent steigen. Erfolgt also die Trennung am Jahresende, dann lassen sich für das laufende Jahr noch keine oder erst wenige Unterhaltsbeiträge von der Steuer abziehen. Eine Scheidung sollte daher besser auf den Jahresbeginn gelegt werden. Für Personen in eingetragenen Partnerschaften gilt sinngemäss dasselbe.

8. Ein Darlehen an die Kinder prüfen

Anstelle eines Erbvorbezugs oder einer Schenkung können Eltern ihren Kindern auch ein Darlehen gewähren. Steuerrechtlich verbleibt das Vermögen somit beim Darlehensgeber, welcher allfällige Zinsen als Ertrag ausweisen muss. Umgekehrt darf der Empfänger, also das Kind, die Schuld beim Vermögen und allfällige Zinsen beim Einkommen abziehen. Ein solches Darlehen sollte in jedem Fall schriftlich vereinbart werden.

9. Vorsicht bei Schenkungen

Bei Schenkungen an Konkubinatspartner können je nach Kanton hohe Schenkungssteuern entstehen. Dasselbe gilt für Schenkungen an Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter. Der Steuersatz für Nichtverwandte erreicht dabei bis zu fifty Prozent. Als Culling zur Schenkung kommt auch hier ein Darlehen infrage (vgl. Punkt 8).

x. Erbschaften auf Schwarzgeld prüfen

Seit dem Jahr 2010 hat der Bund eine vereinfachte Nachbesteuerung für Erben eingeführt. Dabei beziehen sich die Nachsteuern inklusive Verzugszinsen lediglich auf die letzten drei Steuerperioden vor dem Todesjahr. Diese Regelung kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn die Steuerbehörden bis dahin keine Kenntnis von einer Steuerhinterziehung des Verstorbenen hatten und die Erben ihre Mitwirkungspflichten erfüllen, also insbesondere ein vollständiges Nachlassinventar erstellen. Zudem aureate das vereinfachte Verfahren nur für Steuern der verstorbenen Person.

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Source: https://blog.migrosbank.ch/de/steuertipps-teil-2/

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